Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegte Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) beschlossen. Die GGO koordiniert die Organisation deutscher Ministerien. Der Beschluss ist ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Transparenz. Die zentralen Elemente der neuen Regelung, die ab dem 1. Juni 2024 anzuwenden ist, sind der exekutive Fußabdruck und die sogenannte Synopsenpflicht.
Die Synopsenpflicht stellt sicher, dass Änderungen an neuen Gesetzesentwürfen leichter zu überblicken sind. Zu jeder Vorlage eines Änderungsgesetzes soll nun auch eine Synopse dazugehören. Dort werden die geplanten Änderungen im direkten Vergleich zur aktuellen Rechtslage aufgeführt. Dieses Hilfsmittel soll es Abgeordneten des Bundestags und Bundesrats sowie den beteiligten Ländern und Verbänden in Zukunft leichter machen, Neues sofort zu erkennen.
Der exekutive Fußabdruck regelt, das offengelegt werden muss, wer wesentlich zum Inhalt eines Gesetzes beigetragen hat. Zu diesen Einflussnehmenden können Interessenvertreter:innen sowie beauftragte Dritte zählen.
Ist das genug?
Kritik, dass die Gestaltung des exekutiven Fußabdrucks nicht ausreiche, gab es sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch aus den eigenen Reihen. Der Bundestagsabgeordnete der Grünen Till Steffen äußerte dazu: „[Wir hätten] uns eine konkretere Ausgestaltung des Fußabdrucks vorstellen können, insbesondere eine verpflichtende Aufstellung aller auf einen Gesetzentwurf bezogenen, dienstlich veranlassten Kontakte mit Dritten.“ Weiterhin sagt er: „Auch eine unabhängige Kontrollinstanz wäre sinnvoll. Zudem hätten wir es begrüßt, wenn jeder Beitrag – und nicht nur jeder ‚wesentliche‘ – anzugeben gewesen wäre.“
Steffen befürwortet die bis Ende 2025 geplante Evaluierung, ob der exekutive Fußabdruck auch praxistauglich sei. Sollte die nun beschlossene Änderung die gewünschte Transparenz nicht mit sich bringen, müsse nachgesteuert werden.
Die Allianz für Lobbytransparenz, ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen, ist ebenfalls noch nicht zufrieden mit dem Beschluss. Seit der Reform des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) zum 1. März 2024 müssen Interessenvertreter:innen ihre Stellungnahmen selbst im Lobbyregister aufführen. Diese Dokumentationspflicht kritisiert die Allianz als ineffizient und nicht zufriedenstellend überprüfbar. Sie sieht stattdessen den Gesetzgeber in der Pflicht, die Stellungnahmen zu veröffentlichen, denn nur er habe den Gesamtüberblick, könne die Eingaben standardisieren und Vollständigkeit gewährleisten.
Mit Inkrafttreten LobbyRG-Reform seien noch immer wichtige Akteure wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen und Religionsgemeinschaften pauschal von der Registrierungspflicht ausgenommen. Weiterhin gehe mit der Reform Transparenz über Spenden an Lobbyorganisationen verloren. Interessenvertreter:innen dürfen zwar die Finanzangaben in Zukunft nicht länger pauschal verweigern, aber der Schwellenwert der Angaben wird angehoben, sodass voraussichtlich etwa 99 Prozent der bisher anzugebenden Spenden nicht mehr offengelegt werden müssen, schätzt die Allianz. Auch sie erhofft sich durch die Evaluierung des Fußabdrucks neue Chancen darauf, dass ihre Forderungen doch noch umgesetzt werden.
Langersehnte Transparenz
Einen Fußabdruck, der Gesetzgebungsverfahren offenlegt, forderten unterschiedliche Organisationen schon seit langem. Vorgeschlagen wurden beispielsweise Konzepte unter den Namen Lobbyfußabdruck oder legislativer Fußabdruck.
Vor allem Unionsabgeordnete und der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) stemmten sich allerdings lange dagegen. Unterzeichner:innen einer Petition von abgeordnetenwatch.de wandten sich im Februar an Nancy Faeser, um ihr bereits angekündigtes Konzept nun in die Tat umgesetzt zu sehen.
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